Photovoltaik
Grundlagen
Photovoltaik (PV) bei Lärmschutzanlagen macht nur bei längeren (>30m) Wänden ausserhalb von Siedlungen Sinn, beispielsweise entlang von Zuglinien und Autobahnen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Sonneneinstrahlung: die Schräge der Panele kann, sofern sie als Mauerkronenersatz dienen, beeinflusst werden, die Ausrichtung der Mauer selbst jedoch nicht. Entsprechend ist auch auf mögliche Beschattung zu achten: nur in offenen Gelände kann die theoretisch vorhandene Sonneneinstrahlung auch wirklich ausgenutzt werden.
Es gibt prinzipiell zwei Ausführungsmöglichkeiten: entweder PV-Module in Glaswänden oder aber PV-Panele als Mauerkrone. Beides ist optisch meistens nicht als siedlungsverträglich einzustufen und kann auch daher nur ausserorts angewendet werden.

Potential
Gemäss einer Untersuchung besteht im Kanton Zürich ein Potential von ca. 1.6 GWh pro Jahr, womit gerade mal 460 Haushalte versorgt werden könnten. Im Vergleich dazu haben Dachflächen ein rund 500mal grösseres Potential. Trotzdem ist es sinnvoll, die vorhandenen Optionen auszuschöpfen, sofern die Wirtschaftlichkeit es zulässt.
Betrieb
Es gibt drei verschiedene Modelle, wie der Betrieb geregelt werden kann. Die öffentliche Hand kann entweder Eigentümerin und Betreiberin sein, den Betrieb gegen Nutzungsentgelt an einen Dritten abgeben oder aber sowohl Bau als auch Betrieb und Eigentum an einen Dritten auslagern.
Links
Mehr Gehör für PV im Lärmschutz (Ausschnitt, photovoltaik 03/2009)
Photovoltaik und Lärmschutz - Ein Kurzkonzept für die A10 (AG Lärmschutz - Jetzt, 11/2010)